01-10-2019, 14:59
Zum jetzigen Zeitpunkt ist kaum mehr etwas zu verbessern. Du hattest dich schon mit der Minderleisterin eingelassen, du hast bereits ein Kind gezeugt, du hast bereits die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben (und offenbar nicht das gemeinsame Sorgerecht), du hast bereits eine Immobilie am Bein, das Jugendamt steigt dir bereits nach. Jetzt ist nicht mehr Spiel, nur noch Nachspiel.
Dank der Immobilie ist klar: Du wirst mindestens zu Mindestunterhalt verknackt und zwar mindestens für die nächsten beiden Jahrzehnte. Kannst du nicht zahlen, wird von dir die Verwertung deines Vermögens (=Immobilie) verlangt. Ob du dich selbstständig machst oder nicht, wird nur die Wirkung haben, dass du noch mehr Kindesunterhalt zahlst, wenn deine Gastronomie besser läuft. Die nächsten Jahre wird man dich ausserdem um Betreuungsunterhalt angehen, um das abzuschätzen fehlen aber zu viele Informationen. Der Betrag liegt bei Nichterwerbstätigkeit der Mutter vor Geburt bei 880 EUR pro Monat und diese Unterhaltsart ist nachrangig gegenüber dem Kindesunterhalt.
Dank der Immobilie ist klar: Du wirst mindestens zu Mindestunterhalt verknackt und zwar mindestens für die nächsten beiden Jahrzehnte. Kannst du nicht zahlen, wird von dir die Verwertung deines Vermögens (=Immobilie) verlangt. Ob du dich selbstständig machst oder nicht, wird nur die Wirkung haben, dass du noch mehr Kindesunterhalt zahlst, wenn deine Gastronomie besser läuft. Die nächsten Jahre wird man dich ausserdem um Betreuungsunterhalt angehen, um das abzuschätzen fehlen aber zu viele Informationen. Der Betrag liegt bei Nichterwerbstätigkeit der Mutter vor Geburt bei 880 EUR pro Monat und diese Unterhaltsart ist nachrangig gegenüber dem Kindesunterhalt.