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Wie minimalen Kindesunterhalt gestalten wenn Wohneigentum+ geplante Selbständigkeit
#6
zahlen - helfen - klappe halten

Deine Ex hat wegen der Unterhaltsansprüche das Recht den Steuerprüfer zu spielen und in Deine Bücher rein zu schauen. Wenn Du da keine Lust drauf hast, dann solltest Du nicht Gesellschafter werden. Angestellter GF ist kein Problem.

Wie ich das so kenne, mag man in der Gastronomie keine Steuerprüfer.
Hast Du die Mieteinnahmen aus WG angegeben? So kleinlich kann das werden!

Aber wie IPAD schon sagte, solange Du reichlich zahlst, hast Du Ruhe. Ansonsten schaut Dir das JA in die Bücher und Deine Ex kann Akteneinsicht nehmen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Wie minimalen Kindesunterhalt gestalten wenn Wohneigentum+ geplante Selbständigkeit - von Alles-durch - 01-10-2019, 16:48

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