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Unterhalt ab nächstem Jahr berechnen
#4
Das ist erst Stufe 3. Kommt dann, wenn Einigungen gescheitert sind (Stufe 1), es vor Gericht ging und ein Beschluss da ist (Stufe 2), der dein übrigbleibendes Einkommen aufstockergeeignet macht.

Wenn man sich unter Selbstbehalt tituliert und dafür Aufstockergeld haben will, wird die Arbeitsagentur zickig.
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RE: Unterhalt ab nächstem Jahr berechnen - von p__ - 03-10-2019, 11:07

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