07-10-2019, 18:16
Ausgangssituation:
Die Mutter ist vor einem Jahr in einem Nebenstadt gezogen und das Einwohnermeldeamt hat trotz gemeinsames Sorgerecht ohne meine Unterschrift das Kind ummelden lassen. Nach telefonischer Auskunft hieß es damals, dass das Einwohnermeldeamt das nicht machen darf.
Aktuell:
Da die Mutter andeutet sich vom Partner getrennt zu haben und umgezogen zu sein, bin ich heute zum Einwohnermeldeamt und hab nach eine aktuelle Auskunft schriftlich erhalten, indem herausgeht, dass sie das Kind "noch nicht" umgemeldet hat. Gleichzeitig habe ich die "Aktion" des Einwohnermeldeamt vom letzten Jahr kritisiert und gebeten, künftige Ummeldungen ohne mein Einverständnis zu unterlassen. Der Bearbeiter hat diese "sperre" in seinem System vermerkt, aber konnte mir keine Bestätigung mitgeben.
Info: Ich bin in der Lage mich selbst vor Gericht zu vertreten (war bis zum Oberlandesgericht) und vor Verwaltungsgericht wegen Jugendamtsakten, die fast Komplet bekommen habe.
Ziel:
Ich möchte etwas handfestes erreichen, damit das Einwohnermeldeamt künftig nicht mehr ohne mein Einverständnis das Kind ummelden lässt.
Welche Ideen habt Ihr?
Meine erste Entwurf-Idee wäre: 1. Einwohnermeldeamt aufzufordern zu erklären warum vor einem Jahr meine Unterschrift nicht verlangt wurde 2. Eine Unterlassungserklärung fordern um bei "Verstoß" klagen zu können.
Wäre für Ideen, Tipps und Anregungen dankbar. Danke
Die Mutter ist vor einem Jahr in einem Nebenstadt gezogen und das Einwohnermeldeamt hat trotz gemeinsames Sorgerecht ohne meine Unterschrift das Kind ummelden lassen. Nach telefonischer Auskunft hieß es damals, dass das Einwohnermeldeamt das nicht machen darf.
Aktuell:
Da die Mutter andeutet sich vom Partner getrennt zu haben und umgezogen zu sein, bin ich heute zum Einwohnermeldeamt und hab nach eine aktuelle Auskunft schriftlich erhalten, indem herausgeht, dass sie das Kind "noch nicht" umgemeldet hat. Gleichzeitig habe ich die "Aktion" des Einwohnermeldeamt vom letzten Jahr kritisiert und gebeten, künftige Ummeldungen ohne mein Einverständnis zu unterlassen. Der Bearbeiter hat diese "sperre" in seinem System vermerkt, aber konnte mir keine Bestätigung mitgeben.
Info: Ich bin in der Lage mich selbst vor Gericht zu vertreten (war bis zum Oberlandesgericht) und vor Verwaltungsgericht wegen Jugendamtsakten, die fast Komplet bekommen habe.
Ziel:
Ich möchte etwas handfestes erreichen, damit das Einwohnermeldeamt künftig nicht mehr ohne mein Einverständnis das Kind ummelden lässt.
Welche Ideen habt Ihr?
Meine erste Entwurf-Idee wäre: 1. Einwohnermeldeamt aufzufordern zu erklären warum vor einem Jahr meine Unterschrift nicht verlangt wurde 2. Eine Unterlassungserklärung fordern um bei "Verstoß" klagen zu können.
Wäre für Ideen, Tipps und Anregungen dankbar. Danke