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Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt
#11
Kann dir doch egal sein, wohin du das Geld überweist. Ich verstehe die Aufforderung so, dass du zukünftig nur mit befreiender Wirkung an das JC zahlen kannst. Zahlst du über die Mutti ans Kind, wird dies nur schädlich für dich sein. Offensichtlich sind die Ansprüche auf das JC übergegangen.

Was die Auskunft betrifft musst du nur alle zwei Jahre eine solche abgegeben. Früher, sollten deine Einkommensverhältnisse sich wesentlich verändert haben. Dein letzter Satz weißt deutlich in diese Richtung. Ist das auch der Mutti bzw. dem JC bekannt, kannst du die Auskunft nicht verweigern. Bist du sicher, dass die nichts wissen, schreib einfach zurück, nach § 1605 BGB möchten sie ggf. nächstes Jahr erneut an dich herantreten.
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RE: Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt - von IPAD3000 - 08-10-2019, 16:23

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