09-08-2009, 11:12
(08-08-2009, 12:19)Ralf G. schrieb: Das Problem an der deutschen Rechts-UN-Ordnung ist, dass es zu viele Regelungen gibt, Ausnahmeregelungen, Sonderfälle ... die immer bösartige Auslegung gestatten.
Meiner Meinung nach bräuchten wir die Selbstverständlichkeit des Kontaktes zu beiden Eltern, wenn sie denn wollen, wobei davon ausgegangen werden muss, dass ein kleines Kind gar keinen gefestigten eigenen Willen hat.
Wie Verlogen diese Rechts-Un-Ordnung ist sieht man daran, dass die Polizei durchaus eingreift und ein widerspenstiges Kind in die Schule bringt, bei einem Umgangsboykott durch eine "Mutter" aber im Zweifel dem zum Besuch angereisten Vater einen Platzverweis erteilt - wie mir passiert.
Das in unserem Land Anständigkeit und geistige Größe (Weisheit) nicht mehr Grundvoraussetzungen dafür sind, einen Richterposten zu bekommen, dürfte ein Übriges tun.
Stimmt völlig, Ralf,
belgische Väter und Männer haben da deshalb vor Jahren eine eindeutige Regelung durchgefochten.
Wenn der Vater an die Exe Kindesunterhalt regelmäßig zahlt, kann ihm der Kontakt zum Kind und das Beisammensein mit dem Kind nicht verwehrt werden. Er hat dann Anspruch auf jedes zweite Wochenende mit dem Kind, welches das Wochenende beim Vater / mit dem Vater verbringt. Er hat Anspruch auf einen Tag mit dem Kind zu Weihnachten sowie darauf, jede 2. Geburtstagsfeier des Kindes bei sich auszurichten. Er hat Anspruch, sein Kind mit in seinen Urlaub zu nehmen. Juristisch ist hier in Belgien von "wechselseitigem Beherbungsrecht" in diesem Zusammenhang die Rede.
Das Supercoole dabei ist, daß dieses Recht auch für den Vater durchsetzbar ist. Er kann der örtlichen Gendarmerie anzeigen, daß die Exe ihm das Kind vorenthält. Er muß wohl Zahlungsbelege für gezahlten Unterhalt vorlegen. Die Gendarmerie nimmt den Vorfall als solchen auf.
Es mag wohl angehen, daß die Gendarmerie bei einem Verstoß darüber hinwegsieht und nichts unternimmt, außer dem Vater ein Protokoll darüber auszuhändigen, mit dem er vor dem Gericht was unternehmen könnte. Dies wäre teuer (Gericht). Daher ist der Vater normalerweise super beraten, es 2 Wochen später erneut zu versuchen mit dem Kindskontakt. Erscheint er dann wieder bei der Polizei, werden die belgischen Bullen gnatzig. Aber nicht mit ihm, sondern mit der Exe. Sie versuchen entweder, sie telefonisch vorzuladen oder fahren mit ihm direkt hin, um alles zu protokollieren. Wenn sie die Exe finden, wird ihr mitgeteilt, daß sie sich strafbar gemacht hat. Der Vater erhält sofort sein Kind polizeilich zugeführt. Das Kind erfährt, daß die Polizei für Recht und Ordnung sorgt, seine Mutter sich also sehr falsch verhalten hat. Die Exe hat mit Strafbefehl (Geldstrafe) von der Staatsanwaltschaft sowie Kostenforderung wegen Erstattung der Einsatzkosten der Gendarmerie seitens der Gemeinde zu rechnen. Das wird in aller Regel ein vierstelliger Betrag werden! Ersatzweise Haftzeit!
Fazit: Wer hier in Belgistan als Zahlesel zahlt, dem kann sein Kind nicht vorenthalten werden!
Fazit: Kommt z.B. das von mir mitgezeugte Mädchen mal hierher, unterliegt sie belgischem Recht. Im Extremfall, da ich sie ja seit ca. 6 Jahren nicht mehr "umgangsmäßig" kontaktieren konnte, bräuchte sie die nächsten 6 Jahre nicht zurück zur Exe!!!
Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgipott