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Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind
#84
Hier die neuesten Entwicklungen:
  • Leider ist es nicht zu einer Einigung gekommen, die Ex bleibt stur Dodgy
  • Ich habe ab dem Monat Juli 2019, da mein Kind 6 Jahre alt wurde, keinen nachehelichen Unterhalt mehr an die Ex gezahlt (nur noch Kindesunterhalt).
  • Mein Kind ist seit August in der Grundschule (mit Ganztagsbetreuung). Läuft gut.
  • Auf die Zahlungseinstellung hat die Gegenseite Ende August 2019 mit der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung im September 2019 reagiert. Habe mich davon nicht beeindrucken lassen. Bislang (Oktober 2019) ist immer noch keine Zwangsvollstreckung erfolgt.
  • Ich lebe seit 01.09.2019 von Arbeitslosengeld I und führe einen Kündigungsschutzprozess.
  • Mit meinem eigenen Anwalt gab es Differenzen wegen der Vergütung, deswegen ist da jetzt das Tischtuch zerschnitten und ich bin aktuell nicht mehr anwaltlich vertreten. Das ist mir alles viel zu teuer mit raffgierigen Anwälten und Gerichten.
Hier noch mal zur Erinnerung, was im Titel (Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt) steht:
Tenor: "Der Antragsteller zahlt an die Antragsgegnerin (...) einen nachehelichen Unterhalt iHv 810€ monatlich im Voraus."
Und in der Begründung:
"Das Gericht ist der Auffassung, dass jedenfalls bis zum Eintritt [des Kindes] in das Grundschulalter eine höhergradige Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Aufnahme einer Beschäftigung als 50% einer vollschichtigen Beschäftigung nicht besteht."

Damit dürfte klar sein, dass mit Eintritt des Grundschulters nicht etwa der Titel hinfällig wird, weil er befristet wäre. Vielmehr hat das Gericht nur geschrieben, dass sich möglicherweise ab dem Grundschulalter etwas ändert. Der Titel ist aber weiterhin in der Welt, also muss ich die Änderung bewirken.

Die Frage ist nun, wie ich angesichts der Situation (siehe oben) am besten vorgehe.
Die Option, gar nichts zu tun und abzuwarten, hätte den Vorteil, dass vorerst keine Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Sie hat auch den Vorteil, dass die Ex erst mal faktisch akzeptiert, dass kein Geld mehr fließt, wenn sie ihren Drohungen mit Zwangsvollstreckung nicht Taten folgen lässt. Dies macht es für die Ex in Zukunft argumentativ schwerer, Unterhalt für die Vergangenheit nachzufordern, und weiteren künftigen Unterhalt zu fordern, obwohl sie ja bereits eine Weile lang auch ohne den Unterhalt über die Runden gekommen ist. Nachteil ist aber, dass eine hohe Nachzahlung droht, weil der Titel nicht aus der Welt ist, und ich keine Rechtssicherheit habe, sondern jederzeit mit weiteren Forderungen (und Vollstreckung) sowie Kosten rechnen muss. Das ist also recht unsicher und waghalsig. Zu bedenken ist auch, dass die Ex einfach nur deshalb von einer Vollstreckung abgesehen haben könnte, weil ich arbeitslos bin. Wenn ich den Kündigungsschutzprozess gewinne, wird mir mein Gehalt nachgezahlt; im Falle eines Jobwechsels bekäme ich zudem eine (hohe) Abfindung. Sobald das Geld da ist und die Ex davon erfährt, könnte sie wieder Geld fordern. Die familienrechtliche Rechtsunsicherheit wirkt sich auch auf meine Jobsituation aus, denn ich habe keine Lust, einen stressigen, anstrengenden neuen Job mit neuer Probezeit anzufangen, wenn ich gleichzeitig noch Unterhaltsärger am Hals habe und meine Ex mir womöglich Anteil an Gehaltssprung und Abfindung klaut. Ich würde einen Jobwechsel gern erst dann machen, wenn die Unterhaltssache geklärt ist. Aber wenn ich abwarte und gar nichts tue, wird sie nicht geklärt.

Die Option, Änderungsklage nach § 323 ZPO zu erheben, hätte den Vorteil, dass ich damit eine Klärung und Rechtssicherheit herbeiführe. Nachteil wären die Kosten. Ich gebe außerdem die Chance auf, die Ex durch eine faktisch längere Zeit laufende Zahlungseinstellung vor vollendete Tatsachen zu stellen, und argumentieren zu könnnen, die Ex sei schon X Monate lang auch ohne Unterhalt ausgekommen, offenbar benötige sie diesen ja nicht, sondern könne auch so gut leben.

Meine Hoffnung war eigentlich, dass die Ex rücksichtlos trotz Arbeitslosigkeit eine Zwangsvollstreckung bei mir versucht. Dann hätte sie wohl eingesehen, dass bei mir nichts zu holen ist, und vielleicht aufgegeben (evt. hätte sie einer Einigung zugestimmt). Außerdem hätte das Gericht dann gesehen, wie rücksichtslos-egoistisch die Ex vorgeht.

Wozu ratet ihr? Was tun, und wenn ja, wann (wie lange damit warten)? Ursprünglich dachte ich, dass eine Änderungsklage ab September notwendig ist. Mittlerweile ist schon Oktober. Wie wird es vor Gericht aussehen, wenn ich erst nach ca. 6 Monaten laufender Nichtzahlung klage? Eher zu meinen Gunsten? Was aber ist, wenn die Ex nach 6 Monaten die gesamten Rückstände aus dem Titel vollstreckt - eine erhebliche Summe - und ich erst danach und nur für die Zukunft Besserung erreichen kann? Ist es nicht besser für mich, wenn der Titel so bald wie möglich angegriffen wird? Alles hängt auch zusammen mit meinen Erfolgsaussichten, mich einer drohenden Zwangsvollstreckung zu erwehren. Diese kann ich schwer einschätzen. Ich bin bereit, einiges zu tun, um mein Vermögen vor Zugriff zu sichern.
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RE: Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind - von Corleone - 09-10-2019, 19:40

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