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BVerfG 1 BvR 311/08: Wille des 11jährigen Jungen muss ernst genommen werden
#6
Ich hatte ja eine ziemlich intensive Phase um 2000 herum vor Gericht mit meiner Tochter (na eigentlich nicht 'mit', persoenlich habe ich sie ja nie gesehen), damals zwischen 12 und 14 Jahren alt. Kindeswille und intensive Anhoerungen des Kindes mit ebenfalls 'entschiedenem' Ablehnen des Umgangs mit mir wurden da auch staendig als zu beruecksichtigender Kindeswille zitiert.
Nur gab es komischereise nicht eine Gelegenheit zu einem einzigen Gespraech zwischen Vater und Tochter unter all diesen Intensivkontakten zu Fremden, die meinten in einer Poition zu sein mir zu erklaeren, was ich unter dem Willen meines eigenen Kindes zu verstehen haette.

Lange Rede, kurzer Sinn. Viel Spielraum zu Missbrauch. Weil es hier zufaelligerweise mal gegen die Mutter ging aendert nichts daran, dass das Ganze ein ganz schmutzigs Werkzeug in diesem gesamtem procedere bleibt.

Ray
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RE: BVerfG 1 BvR 311/08: Wille des 11jährigen Jungen muss ernst genommen werden - von Ray - 09-08-2009, 15:01

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