16-10-2019, 09:01
(15-10-2019, 22:53)p__ schrieb: Die Begründung des OLG für die Ablehnung: Der Berechtigte solle seine Ansprüche nicht immer wieder neu erstreiten müssen (wo steht dieses Recht im BGB? Vor jedem Anspruch steht die Geltendmachung!). Ein Unterhaltstitel müsse auch über die Volljährigkeit hinaus bestehen, der Unterhaltsschuldner habe einfach zu jedem Zeitpunkt auch ein berechtigtes Interesse, einen solchen einheitlichen unbefristeten Titel zu verlangen.
Das ist so ätzend. Jetzt darf eben der Verpflichtete für jedes Kind einen Haufen Geld rauswerfen, um eine gerichtliche Abänderung von
Titeln zu erreichen, wenn die Kinder volljährig geworden sind. Es wäre ja nix dagegen einzuwänden, wenn das Abänderungsverfahren wenigstens
kostenfrei wäre. Man könnte echt meinen, daß dies eine ABM Maßnahme für den Futtertrog der Juristen wäre.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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