16-10-2019, 18:56
(16-10-2019, 17:02)Vater Morgana schrieb:(16-10-2019, 16:16)IPAD3000 schrieb: Doch wenn ein Selbstbehalt mit dieser vereinbart wurde, zahlt der Papa letztendlich doch wieder aus eigener Tasche.Mutmaßungen. Handelt es sich bei der Anti-Babypille für die Unterhaltsempfängerin um Mehrbedarf/Sonderbedarf oder nicht?! Allein das zählt.
VM
Die Definition für Mehr/Sonderbedarf ist eindeutig:
Es muss sich um unvorhersehbaren Bedarf handeln. In diesem Fall sicherlich nicht zu bejahen. Schließlich war sicherlich damit zu rechnen, dass das Töchterlein sich auch gern mal ohne Kondom vergnügen möchte, spätestens nach Verfestigung einer Beziehung.