17-10-2019, 14:44
(17-10-2019, 11:17)p__ schrieb: Mehr- und Sonderbedarf sind jetzt schon (also bei Minderjährigen) entsprechend den Einkommensanteile der Eltern aufzuteilen. Wenn Mutti 2000 EUR netto verdient und du 3000 EUR, dann zahlt sie 40% und du 60% des Mehrbedarfs.Für Mehrbedarf wird also nach Haftungsquote aufgeteilt? Wieder etwas potenziell nützliches gelernt. Ist das eine gesetzliche Regelung oder gängige Rechtsprechung? Danke.
VM