20-10-2019, 16:08
Kleine Korrektur - die Durchsetzung von Forderungen im Ausland ist von den Staatsverträgen abhängig. Im Unterhaltsrecht ist das recht einfach durch das Haagener Unterhaltsübereinkommen. Bei anderen zivilrechtlichen Forderungen gibt es das Lugano Übereinkommen. Ausgenommen sind unter anderem steuer-, zoll- und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Darunter fallen dann Gerichtsgebühren, Bussgelder usw.
Aber selbst wenn ein Titel existiert und eigentlich durchsetzbar ist, sind die Hürden noch hoch. Insbesondere, wenn beglaubigte Übersetzungen notwendig sind, dauert es lange, bis die Durchsetzung stattfindet. Das gibt einem in jedem Fall einen zeitlichen Spielraum.
@Othmar Aus der Schweiz heraus ist die Durchsetzung einiger Forderungen schwierig bis unmöglich. Bussgelder und Gerichtsgebühren können nicht durchgesezt werden. Bei zivilrechtlichen Forderungen mit Kontenpfändung wird es deshalb schwierig, weil häufig die Kontoinformation nicht vorliegt. Wenn Informationstranparenz besteht, ist es problemlos möglich Forderungen bilateral durchzusetzen. Deshalb lohnt es sich solchen Forderungen durch Ausreise über ein Drittland auszuweichen. Mir ist der Fall eines Deutschen bekannt, der durch die Kölner Strafjustiz verfolgt wurde (komplizierter Fall, der hier zu Weit führen würde). Als es eng wurde, ist er nach Südafrika ausgereist, hat dort eine Postbox eingerichtet, die er bekannt gegeben hat. Danach ist er direkt in die Schweiz geflogen und hat sich dort niedergelassen. Seitdem lebt er in Frieden und kann auch wieder seine Verwandten in Deutschland besuchen.
Aber selbst wenn ein Titel existiert und eigentlich durchsetzbar ist, sind die Hürden noch hoch. Insbesondere, wenn beglaubigte Übersetzungen notwendig sind, dauert es lange, bis die Durchsetzung stattfindet. Das gibt einem in jedem Fall einen zeitlichen Spielraum.
@Othmar Aus der Schweiz heraus ist die Durchsetzung einiger Forderungen schwierig bis unmöglich. Bussgelder und Gerichtsgebühren können nicht durchgesezt werden. Bei zivilrechtlichen Forderungen mit Kontenpfändung wird es deshalb schwierig, weil häufig die Kontoinformation nicht vorliegt. Wenn Informationstranparenz besteht, ist es problemlos möglich Forderungen bilateral durchzusetzen. Deshalb lohnt es sich solchen Forderungen durch Ausreise über ein Drittland auszuweichen. Mir ist der Fall eines Deutschen bekannt, der durch die Kölner Strafjustiz verfolgt wurde (komplizierter Fall, der hier zu Weit führen würde). Als es eng wurde, ist er nach Südafrika ausgereist, hat dort eine Postbox eingerichtet, die er bekannt gegeben hat. Danach ist er direkt in die Schweiz geflogen und hat sich dort niedergelassen. Seitdem lebt er in Frieden und kann auch wieder seine Verwandten in Deutschland besuchen.
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