24-10-2019, 20:25
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Danke, Vater Morgana. Ich denke, da sind wir auf einer Linie. Feminismus ist zum Erbrechen und zerstört unsere Gesellschaft.
Es war auch nur so ein Gedanke. Der nächste Anwalt wird also wieder ein Mann sein.
Danke dir, p__, für diese Einschätzung. Also war mein Gefühl richtig: Stundensatz werde ich nicht akzeptieren. Bislang hat sich ja auch noch niemand zu Wort gemeldet, der Stundensätze bezahlt hat und das gut fand. Es verbleiben zwei Fragen:
1) Ist es ratsam, mit Beratungshilfeschein beim Anwalt aufzuschlagen, obwohl man den Anwalt ggf. auch aus finanziellen Reserven bezahlen könnte, oder kann man sich bei Abrechnung über VKH / Beratungshilfe auf noch schlechtere Beratung einstellen als ohnehin schon? Ich sage das nur, weil es hier im Forum bisweilen hieß, die Anwälte wollen sich keine Mühe geben in einem solchen Fall. Bei meinem ersten Anwalt (der die Scheidung machte) hatte ich aber VKH. In einer anderen Rechtsstreitigkeit hatte ich auch PKH - Anwaltserfahrung eher negativ.
2) Wie finde ich einen guten Anwalt? --> ich werde mich umhören / Bewertungen lesen.
(20-10-2019, 09:45)Vater Morgana schrieb: Eine Anwältin ist ein feindlicher Agent im eigenen Lager, zumindest wenn du anti-feministisch und nicht-gynozentrisch tickst.
(...)
Wenn Du kein Problem mit Feminismus hast und die grundsätzliche Schuld des Mannes nicht in Frage stellst, dann wird dich das nicht weiter stören.
Danke, Vater Morgana. Ich denke, da sind wir auf einer Linie. Feminismus ist zum Erbrechen und zerstört unsere Gesellschaft.
Es war auch nur so ein Gedanke. Der nächste Anwalt wird also wieder ein Mann sein.
(20-10-2019, 20:55)Momik schrieb: meine Anwältin sich nicht getraut hat, mich mit Härte und Raffinesse zu vertreten.Typisch Frau - zumindest wenn es darum geht, etwas gegen eine andere Frau zu tun. Frauen sind da viel zu weich.
(20-10-2019, 10:32)p__ schrieb: Bei der Abrechnung nach Stundensätzen ist dann kein besseres Ergebnis zu erwarten, wenn es sich um Fälle handelt, die ansonsten auch nach RVG-Honoraren berechnet werden. Dann ist es nur ein Merkmal für besondere Geldgier und Mandantenübertölpelung. Nach Stundensatz wird bezahlt, wenn der Fall so gelagert ist, dass normale Anwälte die Mandantschaft aufgrund der Komplexität ablehnen. Im Familienrecht kommt das nur bei Scheidungen im höchsten Einkommensbereich mit schwierigen Verflechtungen vor. Für Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt und Scheidungen nach kurzer Ehe wäre das reine Verschwendung und die Frage nach Stundensatzzahlung der sichere Nachweis, dass ein Anwalt versucht gnadenlos abzuzocken.
Danke dir, p__, für diese Einschätzung. Also war mein Gefühl richtig: Stundensatz werde ich nicht akzeptieren. Bislang hat sich ja auch noch niemand zu Wort gemeldet, der Stundensätze bezahlt hat und das gut fand. Es verbleiben zwei Fragen:
1) Ist es ratsam, mit Beratungshilfeschein beim Anwalt aufzuschlagen, obwohl man den Anwalt ggf. auch aus finanziellen Reserven bezahlen könnte, oder kann man sich bei Abrechnung über VKH / Beratungshilfe auf noch schlechtere Beratung einstellen als ohnehin schon? Ich sage das nur, weil es hier im Forum bisweilen hieß, die Anwälte wollen sich keine Mühe geben in einem solchen Fall. Bei meinem ersten Anwalt (der die Scheidung machte) hatte ich aber VKH. In einer anderen Rechtsstreitigkeit hatte ich auch PKH - Anwaltserfahrung eher negativ.
2) Wie finde ich einen guten Anwalt? --> ich werde mich umhören / Bewertungen lesen.