24-10-2019, 21:49
(20-10-2019, 10:32)p__ schrieb: ...
...
Bei der Abrechnung nach Stundensätzen ist dann kein besseres Ergebnis zu erwarten, wenn es sich um Fälle handelt, die ansonsten auch nach RVG-Honoraren berechnet werden. Dann ist es nur ein Merkmal für besondere Geldgier und Mandantenübertölpelung. Nach Stundensatz wird bezahlt, wenn der Fall so gelagert ist, dass normale Anwälte die Mandantschaft aufgrund der Komplexität ablehnen. Im Familienrecht kommt das nur bei Scheidungen im höchsten Einkommensbereich mit schwierigen Verflechtungen vor. Für Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt und Scheidungen nach kurzer Ehe wäre das reine Verschwendung und die Frage nach Stundensatzzahlung der sichere Nachweis, dass ein Anwalt versucht gnadenlos abzuzocken.
...
Wenn mein damaliger RA die der Scheidung nachgelagerte Vermögensauseinandersetzung mit Zugewinnausgleich nach RVG abgerechnet hätte, wäre das für mich deutlich teurer geworden, als seine zeitbasierte Abrechnung nach Stundensatz. Wichtig ist, daß der RA entsprechend mit verwertbaren Daten gefüttert wird, was z.B. hier die vollständige Berechnung des Zugewinnausgleiches war, weil ich auch die Daten der Ex hatte. Je präziser und vollständiger dies erfolgt, umso besser kann ein fähiger RA das dann final juristisieren. "Ich gebs meinem RA und der macht das schon" ist der sichere Weg in die Niederlage und weitere Geldverbrennung.