25-10-2019, 11:39
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt nach Trennung und vor der Scheidung, der hat damit nichts zu tun.
Betreuungsunterhalt ist ist Unterhalt nach §1615l BGB, den gibts bei dir nicht weil du nicht verheiratet warst. Bei dir müsste das Nachehelicher Unterhalt oder Ehegattenunterhalt aus Gründen der Betreuung eines Kindes heissen.
§ 1570 "Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes": Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen.
Aus der Begriffsverwendung kann ich keinen Nachteil herauslesen.
Betreuungsunterhalt ist ist Unterhalt nach §1615l BGB, den gibts bei dir nicht weil du nicht verheiratet warst. Bei dir müsste das Nachehelicher Unterhalt oder Ehegattenunterhalt aus Gründen der Betreuung eines Kindes heissen.
§ 1570 "Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes": Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen.
Aus der Begriffsverwendung kann ich keinen Nachteil herauslesen.