25-10-2019, 11:40
Trennungsunterhalt = Unterhalt für die Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung
Nachehelicher Unterhalt = Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung
Auf Trennungsunterhalt kann ehevertraglich nicht verzichtet werden, wenn es auch einige Notare in die Eheverträge mit hineinnehmen. Dies geschieht üblicherweise aber mit dem Hinweis, dass diese Klausel keine Rechtssicherheit bietet.
Nachehelicher Unterhalt = Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung
Auf Trennungsunterhalt kann ehevertraglich nicht verzichtet werden, wenn es auch einige Notare in die Eheverträge mit hineinnehmen. Dies geschieht üblicherweise aber mit dem Hinweis, dass diese Klausel keine Rechtssicherheit bietet.