Ich war verheiratet und hatte einen Ehevertrag in dem Verzicht auf nachehelichen Unterhalt vereinbart wurde.Daher habe ich auf eine Scheidungsvereinbarung hin gearbeitet und der KM 4 Jahre Unterhalt zusichert weil unser Jüngstes gerade zur Welt kam. Den bekommt sie ob sie arbeitet oder nicht. Fakt ist sie bekommt Nachehelichen Unterhalt, sie geht arbeiten und ich bezahle dann jetzt noch die Krippe. Drum wollte ich einfach wissen ob rein die Begrifflichkeit eine Rolle spielt. Ich möchte evtl. gegen die Krippenkosten vorgehen.
Jetzt lese ich es nochmals. Der Anwalt der KM spricht vom Trennungsunterhalt wir sind aber fast seit 3 Jahren rechtskräftig geschieden. Na da muss man keine Angst wegen Begriffen haben, der kennt sie selbst nicht
Jetzt lese ich es nochmals. Der Anwalt der KM spricht vom Trennungsunterhalt wir sind aber fast seit 3 Jahren rechtskräftig geschieden. Na da muss man keine Angst wegen Begriffen haben, der kennt sie selbst nicht