25-10-2019, 13:38
Ich hatte durch eine Scheidungsvereinbarung ein Wechselmodell für 10 und 6 Jahre alte Kinder. Beim 2 Jährigen wurde nix vereinbart. Nachdem das Wechselmodell nicht funktioniert hat (Kooperationsbereitschaft der KM) wollte ich Aufenthaltsbestimmungsrecht für alle Kinder. Mir wurde vor dem FG deutlich gemacht das ich das nicht bekomme. das ist aber eine andere Geschichte. Dann habe ich die Reißleine gezogen und außergerichtlich vorgeschlagen das die KM doch die Kinder nehmen soll. Ich habe jetzt klassisch jedes Zweite WE und eben genau die Hälfte alles Ferien. Diese Umgangsregelung ist gerichtlich dokumentiert. Die KM hat dem zugestimmt weil sie wohl mehr Unterhalt gewittert hat.
Meinem 10 Jährigem Kind passt das gar nicht und daher versucht es jetzt mit mir Kontakt, außerhalb des Umganges, zu pflegen.
Früher ist das Kind mit dem Bus zur Schule. Seit der Umgangsregelung fährt es mit dem Rad und kommt eben morgens und abends für 5 min zu mir. Nach oder vor dem Training eben auch. Das hat die KM rausgefunden und hat es jetzt verboten.
Ich denke mir auch das die KM den Kindern da nicht ewig Vorschriften machen kann und wenn ein Kind damit anfängt dann machen es Ihm die anderen nach. Nachdem ich meine Kinder 2,5 Jahre im Wechselmodell hatte, sage ich mal das ich ein sehr gutes Verhältnis zu Ihnen habe.
Meinem 10 Jährigem Kind passt das gar nicht und daher versucht es jetzt mit mir Kontakt, außerhalb des Umganges, zu pflegen.
Früher ist das Kind mit dem Bus zur Schule. Seit der Umgangsregelung fährt es mit dem Rad und kommt eben morgens und abends für 5 min zu mir. Nach oder vor dem Training eben auch. Das hat die KM rausgefunden und hat es jetzt verboten.
Ich denke mir auch das die KM den Kindern da nicht ewig Vorschriften machen kann und wenn ein Kind damit anfängt dann machen es Ihm die anderen nach. Nachdem ich meine Kinder 2,5 Jahre im Wechselmodell hatte, sage ich mal das ich ein sehr gutes Verhältnis zu Ihnen habe.