25-10-2019, 14:54
(28-04-2019, 18:35)Axel234 schrieb: Möchte Grundstück kaufen und später ein Haus darauf bauen auf meinen Namen da ich alles zahle.# Du kannst zu jederzeit der Ehe, sogar noch im Scheidungsverfahren einen Ehevetrag schließen. Aber mache das so bald es geht und am Besten vor dem Kauf eines eventuellen späteren Streitgegenstandes. Und mache es nach Möglichkeit UNBEDINGT bevor die Frau schwanger ist oder ein Kind hat.
Welche Möglichkeiten gibt es mich abzusichern wenn es zu einer Scheidung kommt, das die jetzige Ehepartnerin nichts kriegt?
# Am besten eine "Modifizierte Zugewinngemeinschaft", mit gegenseitiger Freistellung der Verfügungsbeschränkung über mehr als x% des Vermögens nach BGB mit auf nehmen. Sonnst kann keiner von euch beiden, über größere Summen seines Vermögens, während der Ehe verfügen, ohne sich die Zustimmung des Ehepartners zu holen (also z.B. selbst gehörende Grundstücke verkaufen, oder ein Grundstück kaufen)
# Entgegen der hier dargestellten benötigst du erfahrungsgemäß keine RA der dir den Notarvertrag formuliert. Das ist erfahrungsgemäß in den geschätzt 200 bis 400€ Notarkosten mit drin die du bei deiner Summe beim Notar für den Notarvertrag bezahlen musst.
Warnen kann ich halbwegs dringend vor folgendem:
# Bedenklich ist es im Ehevertrag zu viel von folgendem zu formulieren zu wollen: Ausschluß von Trennungsunterhalt, Ausschluß von Dingen zu Lasten Dritter wie z.B. KUH, Nachehelichen Unterhalt, Sex pro Woche usw. usw. Diese würden dann möglicher Weise dazu führen, das der Vertrag bei Der Scheidung, in seiner Gesamtheit für unwirksam erklärt wird. Also auch der Part mit der Modifizierten Zugewinngemeinschaft und der gegenseitigen Freistellung von der Verfügungsbeschränkung, die für sich alleine, im Normalfall auch bei späterem Streit, Bestand haben.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.