@Alfred37, Asltaw: Danke für den Hinweis, aber wenn ich an einen Notar oder an meine Ex herantrete mit dem Ansinnen, einen außergerichtlichen Vergleich zwecks Verzicht auf nachehelichen Unterhalt abzuschließen, wird dies voraussichtlich nur wieder so enden wie vorher: Die Gegenseite lehnt einfach jedes Entgegenkommen ab und verlangt weiter Unterhalt. In solch einer streitigen Sache hilft dann wohl auch kein Notar mehr, der Notar wäre nur hilfreich bei (entfernter) Aussicht auf eine einvernehmliche Einigung...
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