28-10-2019, 14:56
(28-10-2019, 14:25)p__ schrieb: Dann kriegt allerdings der Anwalt weniger und das ist das Grund, dass diese Herrschaften zum Schaden ihrer Mandaten nur über RVG abrechnen und Verfahrenskostenhilfe ablehnen.
...und das weiss jeder ! Jede Frau mit Kind bekommt die Verfahrenskostenhilfe. Du als Zahldepp hast ganz schlechte Karten und verursachst enorme Arbeit ! Du hast einen JOB ! Deine Tochter keine Ausbildung!...ich wünsche Dir nicht was ich gerade denke.
Ich schreibe nur noch wenn jemand was von mir will möge er sich an die Staatsanwaltschaft Musterstadt wenden z.Hd Herrn/Frau StA Mustermann...es gibt nichts !
Nimm Dir das was p schreibt zu Herzen...lebt sich ruhiger....und Ja ich brauchte auch eine gewisse Zeit das zu Kapieren. Du musst das "Kriegsgebiet" von Dir weg zu den anderen schieben.
Lg