30-10-2019, 00:05
Ich habe damals mehrfach einen Antrag auf Rückführung gestellt, doch diese wurden abgelehnt mit der Begründung, dass sich ja ein deutsches Gericht darum kümmere und die rechtens entscheiden würden. Dies in Deutschland und Belgien.
Das einzige was ich im Moment in der Hand habe ist ein schriftlicher Beleg einer Kalligraphin mit europäischer Anerkennung, dass die Mutter meine Unterschrift gefälscht hat und somit meinen Sohn entführt hat. Aber man sieht wie weit deutsche Richter bis zum Og gehen.
Jugendamt hatte damals auf Zeit gespielt, und wegen längerem Kontaktaussetzen behauptet, es müsse erst Mal wieder Kontakt zu Vater und Kind aufgebaut werden.
Die wissen schon wie sie um alle Gesetzte umgehen.
Bin von denen von Anfang an verarch..... worden.
Und das lasse ich mir nicht gefallen, werde weiter machen bis ich meinen Sohn wieder kriege, oder er von alleine zu mir kommt, was aber immer noch nicht heist, dass ich dabei bin meiner Ex einen so reizuwürgen, dass der hören und sehen vergeht, damit das alles mal ein Ende hat.
Das einzige was ich im Moment in der Hand habe ist ein schriftlicher Beleg einer Kalligraphin mit europäischer Anerkennung, dass die Mutter meine Unterschrift gefälscht hat und somit meinen Sohn entführt hat. Aber man sieht wie weit deutsche Richter bis zum Og gehen.
Jugendamt hatte damals auf Zeit gespielt, und wegen längerem Kontaktaussetzen behauptet, es müsse erst Mal wieder Kontakt zu Vater und Kind aufgebaut werden.
Die wissen schon wie sie um alle Gesetzte umgehen.
Bin von denen von Anfang an verarch..... worden.
Und das lasse ich mir nicht gefallen, werde weiter machen bis ich meinen Sohn wieder kriege, oder er von alleine zu mir kommt, was aber immer noch nicht heist, dass ich dabei bin meiner Ex einen so reizuwürgen, dass der hören und sehen vergeht, damit das alles mal ein Ende hat.