30-10-2019, 10:39
(30-10-2019, 09:57)Gast1969 schrieb: Dann wird eben einfach auf dem PfüB das Kästchen angekreuzt, DAS du dich deiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hast! So z.B. bei mir. Und damit auf Jahre (!) verschärft pfändbar
@Gast1969
Kannst Du mir eine Kopie zukommen lassen ? Oder mir zeigen wo das steht ! Wäre Dir extrem dankbar !
@Zahlesel_Rus
Das ist Nachvollziehbar ! Was ist aber wenn kein Antrag nach 850 d gestellt wird....Als Bsp. Du verdienst nur 900,00 Euro.
Es wird rückständiger Unterhalt per PfüB von 1000 Euro gepfändet. 893,00 Freibetrag . Wo steht das die 7,00 Euro auf den laufenden bzw. rückständigen Unterhalt verrechnet werden müssen.
War das verständlich.
Nach 850d wird immer davon ausgegangen das Du "Multimillionär" bist...
Lg
A