31-10-2019, 12:08
Der Titel steht nicht zu, er ist eine beglaubigte vollstreckbare Verpflichtung (also eine Art Vertrag), der ein Schuldverhältnis festschreibt zwischen Kind (Gläubiger) und Elternteil (Schuldner). Er ist das Agens, der Strom für die dauerlaufende Unterhaltspumpe.
Wenn die Vertreterin des Gläubigers bei der Enrtstehung so einer Verpflichtung nicht das Optimum für den Gläubiger fordert, ist das kein Grund für Schadenersatz von irgendwem.
Wenn die Vertreterin des Gläubigers bei der Enrtstehung so einer Verpflichtung nicht das Optimum für den Gläubiger fordert, ist das kein Grund für Schadenersatz von irgendwem.