01-11-2019, 15:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2019, 15:53 von RunningMan.)
Hallo
zur Betriebsrente habe ich folgendes gefunden
Auch in einer verschärften Mangellage - der Regelunterhalt minderjähriger Kinder kann nicht geleistet werden - ist der Unterhaltsschuldner berechtigt, über seine primäre Altersvorsorge hinaus zusätzliche (sekundäre) Altersvorsorge in Form einer betrieblichen Direktversicherung zu betreiben.
Kammergericht, Urteil vom 31. Juli 2008 - 16 UF 189/07
Meine Persönliche Rechnung die ich dem Ja Anbieten möchte wäre
Netto 1790.- ( = ohne hinzurechnung AG Anteil Betriebsrente)
- 184.- berufsbedingte Aufwendungen
- 97.- Kredit (wird bereits seit mehreren Jahren anerkannt)
= 1509.- Unterhaltsrelevantes Netto
- 93.- Kind 2 mit einkommen von 544.- (644.- minus 100.-)
- 337.- Kind 3
---------------
=1079
zur Betriebsrente habe ich folgendes gefunden
Auch in einer verschärften Mangellage - der Regelunterhalt minderjähriger Kinder kann nicht geleistet werden - ist der Unterhaltsschuldner berechtigt, über seine primäre Altersvorsorge hinaus zusätzliche (sekundäre) Altersvorsorge in Form einer betrieblichen Direktversicherung zu betreiben.
Kammergericht, Urteil vom 31. Juli 2008 - 16 UF 189/07
Meine Persönliche Rechnung die ich dem Ja Anbieten möchte wäre
Netto 1790.- ( = ohne hinzurechnung AG Anteil Betriebsrente)
- 184.- berufsbedingte Aufwendungen
- 97.- Kredit (wird bereits seit mehreren Jahren anerkannt)
= 1509.- Unterhaltsrelevantes Netto
- 93.- Kind 2 mit einkommen von 544.- (644.- minus 100.-)
- 337.- Kind 3
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