02-11-2019, 21:42
Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Ein Anwalt ist immer einem Mandanten verpflichtet. Der stellt die Anträge. Der andere Ehegatte hat dann keinen Anwalt und kann folglich keine Anträge stellen. Damit funktioniert zwar eine Scheidung und es ist auch nur ein Anwalt beteiligt, aber es ist kein gemeinsamer Anwalt.
Wenn du sowas machen willst, sorge dafür dass du die Mandantschaft hast und nicht die Ex.
Online oder nicht ist irrelevant. Entscheidend ist, dass ihr euch über alle Punkt einig seid oder sie gar nicht erst stattfinden (Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt).
Wenn du sowas machen willst, sorge dafür dass du die Mandantschaft hast und nicht die Ex.
Online oder nicht ist irrelevant. Entscheidend ist, dass ihr euch über alle Punkt einig seid oder sie gar nicht erst stattfinden (Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt).