07-11-2019, 22:35
(07-11-2019, 22:09)Gast1969 schrieb: Unzweifelhaft wird natürlich der Unterhalt in irgendeiner Form (von 0,-- EUR - xxx EUR) abgeändert werden. Ob die vorliegende Lohnpfändung jedoch gegen oder ohne Sicherheitsleistung (vorläufig) eingestellt wird, ist jedoch offen (sollte Sicherheitsleistung verlangt werden, geh ich wohl in der Zwischenzeit auch Pleite............ :-( ).
Aber auch mit Sicherheitsleistung kriegst du das Geld zurück, wenn du obsiegst. Wird sie bis Verfahrensende nicht eingestellt, ist das sehr fraglich. Auch das wäre die Pleite. Frag doch mal deine Mutter nach einem Darlehen in bar.
Die Titelrückgabe zu verlangen bringt nichts. Das kann sie verweigern und würde damit auch vor Gericht durchkommen, solange Schulden aus dem Titel bestehen. Der richtige Weg ist baldmöglichste Abänderungsklage, der Anwalt soll sie unabhängig von der Pfändungsgeschichte einleiten. Auch hier steht erst eine vorgerichtliche Aufforderung an die Unterhaltsgäubigerin mit Terminfrist am Anfang. Da geht es um die Kenntnis des Einkommens der Mutter und eine Neuberechnung.
Du merkst jetzt, dass dir auch jetzt nach der Volljährigkeit das Geld wie durch ein Sieb wegläuft. Das ist die Essenz des Unterhaltsrechts, es wird immer nur teurer und die Folgen bleiben ohne Grenze. Wer von vornherein nicht mitspielt, schläft besser und lebt ruhiger.