08-11-2019, 01:12
(07-11-2019, 22:35)p__ schrieb:(07-11-2019, 22:09)Gast1969 schrieb: Unzweifelhaft wird natürlich der Unterhalt in irgendeiner Form (von 0,-- EUR - xxx EUR) abgeändert werden. Ob die vorliegende Lohnpfändung jedoch gegen oder ohne Sicherheitsleistung (vorläufig) eingestellt wird, ist jedoch offen (sollte Sicherheitsleistung verlangt werden, geh ich wohl in der Zwischenzeit auch Pleite............ :-( ).
Aber auch mit Sicherheitsleistung kriegst du das Geld zurück, wenn du obsiegst. Wird sie bis Verfahrensende nicht eingestellt, ist das sehr fraglich.
Diese Bemerkung von Dir verstehe ich nicht?
+++++++++++++Du merkst jetzt, dass dir auch jetzt nach der Volljährigkeit das Geld wie durch ein Sieb wegläuft. Das ist die Essenz des Unterhaltsrechts, es wird immer nur teurer und die Folgen bleiben ohne Grenze.+++++++++++++++
Tatsächlich Frechheit, was hier in D so läuft!
Bei der Abänderung sind wir ja parallel dran.