08-11-2019, 02:33
Bisher: Heranziehung der Kinder nach BGB 1615 ab einem Freibetrag von 1.800 Euro (21.600 jährlich).
Zukünftig: Ab 100.000 Euro = 8333 Euro monatlich
Merkwürdig, dass eben die erstgenannten 1.800 Euro genauso in der Düsseldorfer Tabelle fixiert sind. Nun wird eben dieser Freibetrag glatt vervierfacht! Per Gesetz!
Demnach müsste ich doch erwarten können, dass unsere 1.080 Euro Freibetrag nun gleichfalls auf rund 6.000 Euro angehoben werden. Alles andere kann doch nicht verfassungsgemäß sein.
Wir erleben gerade eine Unterhaltspflichtveränderung, die über die Hintertür Pflegebedürftigkeit eingeführt wird. Wann wird man denn im Alter auf seine Kinder zugehen, entsprechenden Unterhalt einfordern müssen? Eben, wenn man nicht mehr selbst in der Lage ist, sein Leben zu managen. Eben oftmals wenn man die Pflege benötigt, welche man seinen Kindern im ersten Drittel ihres Lebens in Bares und Zeitaufwand zur Verfügung stellte. In der Hoffnung, im Alter was zurückzubekommen.
Ich prognostiziere mal, dass nachdem dieses Gesetz durch ist, die Düsseldorfer Tabelle eben die 1.800 Euro still und heimlich auf die 8.333 Euro anpassen wird, ohne dass dort noch was von Pflege steht.
Zukünftig: Ab 100.000 Euro = 8333 Euro monatlich
Merkwürdig, dass eben die erstgenannten 1.800 Euro genauso in der Düsseldorfer Tabelle fixiert sind. Nun wird eben dieser Freibetrag glatt vervierfacht! Per Gesetz!
Demnach müsste ich doch erwarten können, dass unsere 1.080 Euro Freibetrag nun gleichfalls auf rund 6.000 Euro angehoben werden. Alles andere kann doch nicht verfassungsgemäß sein.
Wir erleben gerade eine Unterhaltspflichtveränderung, die über die Hintertür Pflegebedürftigkeit eingeführt wird. Wann wird man denn im Alter auf seine Kinder zugehen, entsprechenden Unterhalt einfordern müssen? Eben, wenn man nicht mehr selbst in der Lage ist, sein Leben zu managen. Eben oftmals wenn man die Pflege benötigt, welche man seinen Kindern im ersten Drittel ihres Lebens in Bares und Zeitaufwand zur Verfügung stellte. In der Hoffnung, im Alter was zurückzubekommen.
Ich prognostiziere mal, dass nachdem dieses Gesetz durch ist, die Düsseldorfer Tabelle eben die 1.800 Euro still und heimlich auf die 8.333 Euro anpassen wird, ohne dass dort noch was von Pflege steht.