09-11-2019, 02:39
Hallo zusammen,
Exe will wieder mehr Geld. Es sind 2 Jahre vergangen, diese Woche kam pünktlich ein Brief von ihrer Anwältin. Sie will Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate usw.
- Soll ich das selbst beantworten oder gleich zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn das machen lassen? Vor Gericht wird das sowieso gehen, ich zahle freiwillig keinen Cent mehr, kein Vergleich.
- Falls ich das selbst beantworte: reicht eine tabellarische Übersicht oder muss ich alle Verdienstabrechnungen, Steuerbescheide usw. kopieren?
- Die Anwältin macht zudem Mehrbedarf/Sonderausgaben geltend für: Privatschule-Gebühr, Hausaufgabenbetreuung (Kind ist 11), Brille und Zahnspange. Aus meiner Sicht sind das alles keine Ausgaben, die ich außerhalb des regulären Kindesunterhaltes zahlen muss. Korrekt? Soll ich darauf überhaupt eingehen oder ignorieren?
Ich zahle Unterhalt für 1 Kind gemäß Düsseldorfer Tabelle im mittleren Bereich, nach meinen ersten Berechnungen würde ich evtl. 1 Stufe hochgestuft wegen Gehaltssteigerungen. Ihre Anwältin will den Streitwert in die Höhe treiben, das hat sie schon das letzte mal so gemacht und irre Forderungen gestellt.
Danke euch im Voraus,
Grüße
Lullaby
Exe will wieder mehr Geld. Es sind 2 Jahre vergangen, diese Woche kam pünktlich ein Brief von ihrer Anwältin. Sie will Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate usw.
- Soll ich das selbst beantworten oder gleich zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn das machen lassen? Vor Gericht wird das sowieso gehen, ich zahle freiwillig keinen Cent mehr, kein Vergleich.
- Falls ich das selbst beantworte: reicht eine tabellarische Übersicht oder muss ich alle Verdienstabrechnungen, Steuerbescheide usw. kopieren?
- Die Anwältin macht zudem Mehrbedarf/Sonderausgaben geltend für: Privatschule-Gebühr, Hausaufgabenbetreuung (Kind ist 11), Brille und Zahnspange. Aus meiner Sicht sind das alles keine Ausgaben, die ich außerhalb des regulären Kindesunterhaltes zahlen muss. Korrekt? Soll ich darauf überhaupt eingehen oder ignorieren?
Ich zahle Unterhalt für 1 Kind gemäß Düsseldorfer Tabelle im mittleren Bereich, nach meinen ersten Berechnungen würde ich evtl. 1 Stufe hochgestuft wegen Gehaltssteigerungen. Ihre Anwältin will den Streitwert in die Höhe treiben, das hat sie schon das letzte mal so gemacht und irre Forderungen gestellt.
Danke euch im Voraus,
Grüße
Lullaby