09-11-2019, 20:21
(09-11-2019, 19:56)p__ schrieb:(09-11-2019, 16:36)Gast1969 schrieb: wen es interessiert?
Die zusammenkonstruierten Behauptungen sollen auch die nun eingetretene eigene Unsicherheit verdecken. Gute juristische Angriffe sind es nicht, eher sowas wie ein Rechtfertigungsbrieflein mit Mutter und Tochter, wenns an der Schule eine Verweis gab, aus dem man sich gerne rausquatschen will.
Ja, so empfand ich es auch (und hoffentlich der Richter). Wenns nicht so traurig wäre war ich kurz davor mich vor Lachen auf dem Boden zu Rollen. Insbesondere die Rechtfertigung meiner Ex............ Schade das Ihr sie nicht persönlich kennt (ich hab ja immer die passende optische Vorstellung dazu im Kopf *lol* ). Aber wenn mir der RA schon erzählt das diese wie "Rumpelstielzchen" inkl. Aufstampfen auf dem Boden aufgetreten ist und die komplette Kanzlei in Beschlag genommen hat, das sämtliche Mitarbeiter mit ihr beschäftigt waren................. Und das ihr Ehemann mit anwesend war hat mir zumindest der RA nicht erzählt und scheint mir eine reine Schutzbehauptung. Androhung der Polizei und ein ausgesprochenes Hausverbot kommen schließlich nicht von nichts!
Ja, P__, natürlich schreib ich selbst nichts sondern lasse alles meinen Anwalt regeln (BTW, nochmal zur Klarstellung: die geposteten Schreiben sind die offizielle Stellungnahme für Gericht aufgrund meiner eingereichten Anträge), dafür hab ich den ja.
++++++++++++ist das eigentlich schon eine Noetigung wenn die Lohnpfaendung nur dazu dient um "Druck" aufzubauen?+++++++++++++++++++
Ja, ist es! (Hoffe der Richter sieht das ebenso?)