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Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland
#5
Der Gerichtsstand für eine Scheidung wäre auch problemlos in Deutschland machbar gewesen, dazu muss man sich nur etwas beeilen nach der Trennung. Es zählt das Land, in dem man sich mit Wohnsitz aufhält (NICHT das Land der Heirat) und wenn einer wegzieht, ändert sich der Gerichtsstand damit nicht unmittelbar sofort. Das war nur einer der Fehler in einer endlosen Fehlerkette. Ist aber jetzt nicht mehr zu ändern und daher irrelevant.

Es war klar, dass es so kommt. Bei einem so leicht zu übertölpelnden, beeinflussbaren Mann dürfte da auch ziemlich viel gut geplant gelaufen sein. Der ideale Partner für diesen Fischzug, lässt von A bis Z alles mit sich machen und glaubt auch noch alles.
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RE: Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland - von p__ - 10-11-2019, 13:10

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