11-11-2019, 03:53
@Kay
Die Mutter bekommt bei der Botschaft auch keine Ausnahme in Dokumentenangelegenheiten. Dadurch ändert sich aber der Sachstand nicht. Es dauert nur länger.
@p
Der Gerichtsstand ist nicht notwenigerweise das Land in dem man sich aufhält. Bei Madagaskar wäre sogar noch zu prüfen, ob die Scheidung überhaupt ohne weiteres anerkannt würde. Da aber auch die Heirat dort war, sollte das Problem nicht durchschlagend sein, könnte aber zum Problem werden, wenn er die Scheidung in Deutschland einreicht.
(Grundsätzlich gilt für die Zuständigkeitsfrage die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa): https://op.europa.eu/en/publication-deta...anguage-de - ziemlich kompliziert in der Anwendung)
Die Mutter bekommt bei der Botschaft auch keine Ausnahme in Dokumentenangelegenheiten. Dadurch ändert sich aber der Sachstand nicht. Es dauert nur länger.
@p
Der Gerichtsstand ist nicht notwenigerweise das Land in dem man sich aufhält. Bei Madagaskar wäre sogar noch zu prüfen, ob die Scheidung überhaupt ohne weiteres anerkannt würde. Da aber auch die Heirat dort war, sollte das Problem nicht durchschlagend sein, könnte aber zum Problem werden, wenn er die Scheidung in Deutschland einreicht.
(Grundsätzlich gilt für die Zuständigkeitsfrage die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa): https://op.europa.eu/en/publication-deta...anguage-de - ziemlich kompliziert in der Anwendung)
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