Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland
#7
@Kay
Die Mutter bekommt bei der Botschaft auch keine Ausnahme in Dokumentenangelegenheiten. Dadurch ändert sich aber der Sachstand nicht. Es dauert nur länger.

@p
Der Gerichtsstand ist nicht notwenigerweise das Land in dem man sich aufhält. Bei Madagaskar wäre sogar noch zu prüfen, ob die Scheidung überhaupt ohne weiteres anerkannt würde. Da aber auch die Heirat dort war, sollte das Problem nicht durchschlagend sein, könnte aber zum Problem werden, wenn er die Scheidung in Deutschland einreicht.
(Grundsätzlich gilt für die Zuständigkeitsfrage die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa):  https://op.europa.eu/en/publication-deta...anguage-de - ziemlich kompliziert in der Anwendung)
https://t.me/GenderFukc
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland - von Petrus - 11-11-2019, 03:53

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren RDS 15 2.398 09-05-2025, 15:15
Letzter Beitrag: p__
  Wechsel in PKV der Mutter und Kinder nach Trennung / Scheidung Nintendo 2 945 20-11-2024, 18:45
Letzter Beitrag: Newton
  Krankengeld nach Arbeitsunfall datrainer 10 4.001 16-12-2023, 10:01
Letzter Beitrag: Unterhaltspreller2023
  Steuererklärung nach Trennung Matthias 4 2.514 12-10-2023, 18:33
Letzter Beitrag: DrNewton

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste