11-11-2019, 13:30
Hallo Lullaby,
soweit ich weiss, besteht THEORETISCH die Moeglichkeit, dass man Dich dazu gerichtlich verpflichtet. ABER in der Praxis kann man keinen zum Umgang zwingen. Es beklagen sich zig Kindbesitzerinnen auf der Fratzenkladde dass die Vaeter sie nicht entlasten und nie die Kinder nehmen trotz Umgangsregelung.
Zwischen den Zeilen lese ich dass es der Kindbesitzerin ganz recht ist, dass Du Euer Kind soviel wie moeglich betreust. Da hast Du doch den Ansatz wo Du verhandeln kannst ohne Gerichtskacke. Das wuerde ich zuerst versuchen bevor ich den Anwaelten Geld in den Rachen schmeisse.
soweit ich weiss, besteht THEORETISCH die Moeglichkeit, dass man Dich dazu gerichtlich verpflichtet. ABER in der Praxis kann man keinen zum Umgang zwingen. Es beklagen sich zig Kindbesitzerinnen auf der Fratzenkladde dass die Vaeter sie nicht entlasten und nie die Kinder nehmen trotz Umgangsregelung.
Zwischen den Zeilen lese ich dass es der Kindbesitzerin ganz recht ist, dass Du Euer Kind soviel wie moeglich betreust. Da hast Du doch den Ansatz wo Du verhandeln kannst ohne Gerichtskacke. Das wuerde ich zuerst versuchen bevor ich den Anwaelten Geld in den Rachen schmeisse.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!