11-11-2019, 17:01
(10-11-2019, 11:42)fragender schrieb: Dennoch wurde ich vom Strafgericht Böblingen zu 30 Tagessätzen verurteilt mit der Begründung: Es existiert ein Titel und der will bedient werden.
Sorry...aber das kann unmöglich die Begründung sein. Oder warst Du ohne Pflichtverteidiger ? Was hatten die für Beweise? Sonst würde das LG bzw. OLG den guten Thomas Fischer zitieren.
Und nicht es existiert ein Titel und der will bedient werden...der Richter hätte an mir seine wahre Freude. Bei mir müssen die Anklageschriften und Urteile auch bedient werden.
Solche Urteile ärgern mich maßlos... . Die haben nur einen Zweck!!!!