12-11-2019, 20:26
Die Heiratsurkunde hat eine Legalisation, unterzeichnet von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland -Antanarivo-
Folgendes steht auf der Rückseite der Urkunde:
Legalisation
Die Echtheit der umseitigen Unterschrift des Herrn ....... Generalsekretär im madagassischen Außenministerium (Name und amtliche Funktion des Unterzeichners, bzw. Vorbeglaubigten) sowie des verwendeten Dienstsiegels wird gemäß § 13 Abs.2 KonsulaG bestätigt.
Mit dieser Legalisation ist keine Bestätigung der Zuständigkeit des Ausstellers zur Aufnahme der landesüblichen gesetzlichen Form und der inhaltlichen Richtigkeit der ausländischen Urkunde
verbunden.
Anträge auf Legalisation im weiteren Sinne gemäß § 13 Abs. 4 KonsularG unhd auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit, die im Rahmen der Amtshilfe gegen Kostenübernahmezusage veranlaßt als nicht zweckdienlich.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Dienstsiegel
Folgendes steht auf der Rückseite der Urkunde:
Legalisation
Die Echtheit der umseitigen Unterschrift des Herrn ....... Generalsekretär im madagassischen Außenministerium (Name und amtliche Funktion des Unterzeichners, bzw. Vorbeglaubigten) sowie des verwendeten Dienstsiegels wird gemäß § 13 Abs.2 KonsulaG bestätigt.
Mit dieser Legalisation ist keine Bestätigung der Zuständigkeit des Ausstellers zur Aufnahme der landesüblichen gesetzlichen Form und der inhaltlichen Richtigkeit der ausländischen Urkunde
verbunden.
Anträge auf Legalisation im weiteren Sinne gemäß § 13 Abs. 4 KonsularG unhd auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit, die im Rahmen der Amtshilfe gegen Kostenübernahmezusage veranlaßt als nicht zweckdienlich.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Dienstsiegel