Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland
#17
Sorry,Textstellen waren falsch!

Die Heiratsurkunde hat eine Legalisation, unterzeichnet von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland -Antanarivo-

Folgendes steht auf der Rückseite der Urkunde:


Legalisation

Die Echtheit der umseitigen Unterschrift des Herrn ....... Generalsekretär im madagassischen Außenministerium (Name und amtliche Funktion des Unterzeichners, bzw. Vorbeglaubigten) sowie des verwendeten Dienstsiegels wird gemäß § 13 Abs.2 KonsulaG bestätigt.

Mit dieser Legalisation ist keine Bestätigung der Zuständigkeit des Ausstellers zur Aufnahme der landesüblichen gesetzlichen Form und der inhaltlichen Richtigkeit der ausländischen Urkunde
verbunden.Anträge auf Legalisation im weiteren Sinne gemäß § 13 Abs. 4 KonsularG unhd auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit, die im Rahmen der Amtshilfe gegen Kostenübernahmezusage veranlaßt als nicht zweckdienlich.


Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Dienstsiegel
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland - von marecello - 13-11-2019, 09:37

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wechsel in PKV der Mutter und Kinder nach Trennung / Scheidung Nintendo 2 159 20-11-2024, 18:45
Letzter Beitrag: Newton
  Vollstreckung Auskunftspflicht nach § 1686 mrsandman 4 502 24-10-2024, 14:29
Letzter Beitrag: mrsandman
  Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung Klaus84 11 1.518 10-09-2024, 09:58
Letzter Beitrag: p__
  Nach 11 Jahren warscheinlich wieder in D wunder007 17 3.253 21-06-2024, 23:59
Letzter Beitrag: Hanky32

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste