14-11-2019, 16:25
Danke für die eingegangenen Nachrichten, die ich schätze.
Mir hat ein Bekannter folgendes vorgeschlagen:
Scheidung ist die eine Sache, Unterhalt die Andere.
Angenommen die Scheidung erfolgt einvernehmlich.
Angenommen beide einigen sich einvernehmlich auf die Höhe des Unterhalts.
Kann man den zu zahlenden Unterhalt durch einen Notar in Madagaskar durch eine notariell beglaubigte Urkunde erstellen?
Hat diese notariell beglaubigte Urkunde hier in Deutschland einen rechtlichen Charakter?
Mir hat ein Bekannter folgendes vorgeschlagen:
Scheidung ist die eine Sache, Unterhalt die Andere.
Angenommen die Scheidung erfolgt einvernehmlich.
Angenommen beide einigen sich einvernehmlich auf die Höhe des Unterhalts.
Kann man den zu zahlenden Unterhalt durch einen Notar in Madagaskar durch eine notariell beglaubigte Urkunde erstellen?
Hat diese notariell beglaubigte Urkunde hier in Deutschland einen rechtlichen Charakter?