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Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren
#4
Einfach wirds nicht. Aber wie gesagt, bevor die Beweisaufnahme nichts anderes ergibt, solltest du Krankschreibungen sammeln und vorlegen, denn erst wenn das Gegenteil festgestellt werden sollte, kannst du wieder zu Unterhalt verdonnert werden. So zumindest die Rechtsauffassung des bei mir zuständigen FG.
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RE: Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren - von IPAD3000 - 14-11-2019, 23:03

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