Meine Tochter wird binnen 10 Tagen um Klarstellung gebeten, ob es sich bei dem Schreiben vom 08.11.2019 um ein eigenständiges Unterhaltsverfahren handelt. Dann bestünde Anwaltszwang, so das in dieser Form der (ihr) Antrag unzulässig ist.
Ich hoffe nur das da das Vollstreckungsschutz (oder wie das heißt)-Verfahren nicht auch von Betroffen ist, von den 10 Tagen, sondern gesondert läuft und endlich mal ein Beschluß kommt. Sollte das diesen Monat nicht mehr passieren, dann ziehen sich meine Tochter und die UVK dank Weihnachtsgeld nächsten Monat mal locker ca. 2.500 EUR rein. Darf ich gar nicht dran denken...........
Ich hoffe nur das da das Vollstreckungsschutz (oder wie das heißt)-Verfahren nicht auch von Betroffen ist, von den 10 Tagen, sondern gesondert läuft und endlich mal ein Beschluß kommt. Sollte das diesen Monat nicht mehr passieren, dann ziehen sich meine Tochter und die UVK dank Weihnachtsgeld nächsten Monat mal locker ca. 2.500 EUR rein. Darf ich gar nicht dran denken...........