p__, gerade gesehen, das es sich um 2 getrennte Verfahren handelt und 2 Aktenzeichen gibt. Einmal Verfahren gegen die Mutter (Einstweilige Anordnung, Pfändungsschutz), einmal (evtl., wegen Anwaltszwang noch kein gültiger Antrag vorliegend) Verfahren gegen die Tochter. Wahrscheinlich ist das Verfahren nachträglich abgetrennt worden? Denn ein Rechnung von Gericht hatte ich bisher nur für 1 Verfahren erhalten und dachte daher, das läuft zusammen. Aber tatsächlich sind in dem heute erhaltenen Beschluß 2 Aktenzeichen aufgeführt. Naja, wieder mal abwarten angesagt.
Tochter wird 18 - Ideensammlung
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