21-11-2019, 10:03
Falls Anzeige kommt, jegliche Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft/Polizei sein lassen, nichts aussagen. Dann müssen die nämlich selber ermitteln und beweisen.
Auf jeden Fall selbst einen Strafantrag nach §145d stellen, Vortäuschung einer Straftat. Passiert dann zwar auch nichts, macht die Verwandtschaft aber vielleicht vorsichtiger hinsichtlich "Gefälligkeits-Zeugenaussagen" usw.
Auf jeden Fall selbst einen Strafantrag nach §145d stellen, Vortäuschung einer Straftat. Passiert dann zwar auch nichts, macht die Verwandtschaft aber vielleicht vorsichtiger hinsichtlich "Gefälligkeits-Zeugenaussagen" usw.
Bibel, Jesus Sirach 8.1