21-11-2019, 12:17
PS Eine weitere Kuriosität des chinesischen Ehegesetzes:
§4 Während einer Schwangerschaft der Frau und innerhalb eines Jahres ab der Geburt bzw. eines halben Jahres ab einem Schwangerschaftsabbruch darf der Mann nicht die Scheidung verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Frau die Scheidung will, oder das Volksgericht der Ansicht ist, daß es wirklich erforderlich ist, das Scheidungsverlangen des Mannes anzunehmen
§4 Während einer Schwangerschaft der Frau und innerhalb eines Jahres ab der Geburt bzw. eines halben Jahres ab einem Schwangerschaftsabbruch darf der Mann nicht die Scheidung verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Frau die Scheidung will, oder das Volksgericht der Ansicht ist, daß es wirklich erforderlich ist, das Scheidungsverlangen des Mannes anzunehmen