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Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt
Komplex, da sind jetzt vier Akteure am Werk. Die Gewalt gegen das Kind wird dieser Haufen noch wegberaten können, wahrscheinlich installiert man eine Familienhilfe für die überforderte Mutter. Die natürlich nur wegen dir überfordert ist, wird man sagen. In diese Richtung geht auch diese schwachsinnige Elternvereinbarung. Die haben sie wohl nicht mehr alle - der Vater soll unterschreiben dass er schweigt wenn das Kind erzählt es wird geschlagen? Gehts noch?

Leider sagt das vor allem eins aus: Bei diesen Akteuren gewinnst du keinen Blumentopf. Ins Jugendamt zum Gesprächstermin hingehen kannst du, um nebenbei zu erfahren wie sich dieser Schutzauftrag entwickelt, aber das sollte ein Gespräch zwischen dir und Jugendamt sein - ohne Ex und diesen Idioten von Umgangverhinderungspfleger. Ist ja ganz im Sinne des Jugendamts, du möchtest ja schliesslich die Ex in Ruhe lassen.

Wäre das Kind zwei Jahre älter und hättest du noch das Sorgerecht, würde ich jetzt raten, vor Gericht zu gehen. Leider ist das nicht so und die Hürden sind nach wie vor sehr hoch, über das Gericht etwas signifikantes zu erreichen, z.B. den Wechsel des Kindes zu dir.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - von p__ - 21-11-2019, 14:38
Was plant die Ex? - von Alles-durch - 19-06-2019, 22:21

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