24-11-2019, 12:57
(22-11-2019, 19:21)Bitas schrieb: MUSS das JA in einem solchen Fall (kein Mindestunterhalt) tätig werden, wenn die Beistand sind...oder können die die Beistandschaft ablehnen?
Die können nicht ablehnen! Ich frage mich echt, wieso er gegen den Rat zögert, die Beistandschaft einzurichten. Auch so ein Rätsel, Mütter haben da Null Hemmungen und folgen Ratschägen eher. Das ist wie ein kostenloser Anwalt für ihn.
Die Beistandschaft wird auf üblichem Wege Unterhalt einfordern. Nicht nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses, sondern gemäss Düsseldorfer Tabelle. Auch aufgrund fiktivem Einkommen. Wenn sie nicht völlig der Beisshemmung gegen Mütter unterliegen.
Der Stress ist völlig unnötig. Unterschrift, fertig.