(25-11-2019, 20:44)p__ schrieb: Beantragen kann sie alles. Durchkommen wird sie wohl mit der Wohnungszuweisung, mit dem Rest eher nicht.
Wohnungszuweisung nach § 1361b oder Gewaltschutzgesetz? Beinhaltet dass dann, dass der Mietvertrag auch auf sie übergeht oder sind dann wieder die Vermieter im Spiel, die dem zustimmen müssten?
Würde da auch ein Näherungsverbot wieder aufgenommen und falls ja wie soll ich dann zum Teufel das Kind abholen... Betreute Übergabe? Oder Mutter läuft auf die Strasse?
Lies die Bibel.