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Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
#6
Wenn es dir Spass macht und Du die Zeit hast, dann spiele halt mit der Helferindustrie. Als erstes mahnen lassen, dann o.g. hinschreiben. Alle Fristen ausnutzen, wenn es geht immer um Verlaengerung bitten, grundsaetzlich nie was vollstaendiges einreichen etc. etc. etc. Anregungen wie manN die aergert, gibt es hier genug im Forum. Mir persoenlich waere das zu nervig, ich wuerde denen nur das absolut noetigste schnell schicken um die Sache vom Tisch zu bekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! - von kay - 26-11-2019, 16:02

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