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Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
#9
Ich persönlich würde und hab das bereits in der Vergangenheit erfolgreich durchgezogen, auf die Zwei-Jahresfrist verweisen. Die Unterlagen von vor sechs Monaten kann sich das JA von der Mutti besorgen. Vergiss nicht den Zusatz, dass in den letzten Monaten keine wesentlichen Änderungen deines Einkommens zu verzeichnen waren, daher auch eine vorzeitige Auskunft ausscheidet.
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RE: Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! - von IPAD3000 - 27-11-2019, 10:35

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