27-11-2019, 16:46
Langsam, niemand hat pauschal behauptet dass der §170 StGB im Ausland nicht gilt.
Es gibt in Holland keinen entsprechenden Paragraphen, und deshalb wird einen flüchtigen Unterhaltspflichtigen die niederländische Polizei bei der Einreise über den Flughafen Amsterdam sehr wahrscheinlich nicht verhaften - festhalten wegen Aufenthaltsermittlung möglicherweise schon. Wenn der Unterhaltspflichtige eine Adresse angibt und diese stimmen sollte, lässt ihn die niederländische Polizei laufen.
Mehr wurde hier nicht behauptet. Es sollte niemand so unvorsichtig sein, sich auf hier angelesenes Halbwissen zu verlassen.
Es gibt in Holland keinen entsprechenden Paragraphen, und deshalb wird einen flüchtigen Unterhaltspflichtigen die niederländische Polizei bei der Einreise über den Flughafen Amsterdam sehr wahrscheinlich nicht verhaften - festhalten wegen Aufenthaltsermittlung möglicherweise schon. Wenn der Unterhaltspflichtige eine Adresse angibt und diese stimmen sollte, lässt ihn die niederländische Polizei laufen.
Mehr wurde hier nicht behauptet. Es sollte niemand so unvorsichtig sein, sich auf hier angelesenes Halbwissen zu verlassen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1