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Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren
#12
Ich weiß, mir sehr wohl bewusst. Das hab ich erstinstanzlich bereits erfahren dürfen. Nur stehen OLG-Urteile unter besonderer Beobachtung, haben Referenzcharakter. Da müsstenn sich die drei Affen vom OLG schon ganz schön weit aus dem Fenster lehnen, wenn die mir noch eins reinwürgen. Die Gegenseite läuft sicher Amok. Aber nach drei Gutachten und 6 Jahren darf auch mal Schluss sein.
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RE: Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren - von IPAD3000 - 28-11-2019, 00:22

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